AGB

1. Allgemeines – Geltungsbereich
Die Folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Lein-Unternehmensgruppe. Durch schriftliche sowie mündliche Auftragserteilung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den AGB einverstanden. Für Dienstleistungen und Verkäufe der Lein-Unternehmensgruppe und seiner Niederlassungen gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende AGB des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn wir seinen uns bekannten Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. 

1.1. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird oder diese AGB nicht nochmals beigefügt werden.
 
2. Prospekte, Preislisten, Preise, Angebote
2.1. Das in unseren Prospekten, Preislisten und Werbeunterlagen enthaltene Warenangebot ist stets freibleibend.

2.2. Die in unseren Prospekten und Preislisten angegebenen Preise werden mit Herausgabe eines neuen Prospekts oder einer neuen Preisliste ungültig. Die Preise für Sonderangebote gelten nur nach Maßgabe dieses Angebots und sind beschränkt auf den bei Herausgabe des Sonderangebots vorhandenen Warenbestand.

2.3. In den in unseren Preislisten genannten Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) enthalten. Ändert sich der Umsatzsteuersatz bis zum Abschluss des Kaufvertrages, ermäßigt oder erhöht sich der Kaufpreis entsprechend.

2.4. Wünscht der Käufer eine andere Versandart, insbesondere Express-Versand, werden die Mehrkosten zuzüglich der Umsatzsteuer gesondert berechnet.

2.5. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend.
 
3. Bestellungen und Auftragsbestätigungen
Der Kaufvertrag kommt aufgrund einer Willenserklärung des Kunden und nachfolgender Auftragsbestätigung durch uns, Bereitstellung der Dienstleistung bzw. durch Zustellung der Rechnung zustande.
 
4. Lieferzeiten, Lieferhindernisse, Rücktritt
4.1. Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich.

4.2. Haben wir Lieferung zu einem festen Zeitpunkt zugesagt oder sind wir aus einem anderen Grund an eine Lieferzeit gebunden, kann der Käufer die gesetzlichen Rechtsmittel einsetzen.

4.3. Stellt sich nach Abschluss des Kaufvertrages heraus, dass der Vorlieferant endgültig nicht liefert, oder dass Einfuhrbeschränkungen den Bezug der Ware auf unabsehbare Zeit hindern, sind wir berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten oder - sofern nur ein Teil der vereinbarten Lieferung betroffen ist - den Teilrücktritt zu erklären.

4.4. Treten nach Abschluss des Kaufvertrages für uns unvorhersehbare und unvermeidbare Kostensteigerungen dadurch ein, dass wir für den Bezug der Waren höhere Preise zahlen müssen oder Zoll- oder Steuererhöhungen (nicht Umsatzsteuer) eintreten, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder - sofern nur ein Teil der vereinbarten Lieferungen betroffen ist - den Teilrücktritt zu erklären.

4.5. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen.
 
5. Erfüllungsort, Gefahrenübergang, Versendung
5.1. Erfüllungsort ist, wenn nichts anderes vereinbart wird, der Geschäftssitz der Lein-Unternehmensgruppe.

5.2. Wir versenden die Ware ab unserem Lager oder bei Direktlieferung ab Lager unseres Lieferanten auf Gefahr des Käufers an den von ihm gewünschten Versandort. Gibt es einen solchen nicht, ist der Versandort die von ihm angegebene Geschäftsadresse.

5.3. Wenn wir mit dem Käufer keine andere Art der Versendung vereinbart haben, erfolgt die Versendung der Ware durch Speditionen zu den Allgemeinen Deutschen Spediteur - Bedingungen oder zu den Bedingungen des ausländischen Spediteurs, den wir bei Direktlieferung ab Lager unseres Lieferanten beauftragen.

5.4. Der Käufer hat die Ware bei Abladung sofort auf Fehlmengen und Transportschäden, insbesondere auf Bruch zu untersuchen und den entstanden Schaden auf dem Frachtbrief, gesondert nach Sorten, quittieren zu lassen, um entsprechende Ansprüche gegen den mit der Versendung betrauten Unternehmer durchsetzen zu können. Eine Schadenmitteilung, die nicht auf dem Frachtbrief bereits vermerkt ist, muss dem abliefernden Spediteur spätestens am 6. Tag nach der Ablieferung
zugegangen sein.
 
6. Widerrufsrecht

Wir möchten, dass Sie mit unseren Produkten hundertprozentig zufrieden sind. Private Endverbraucher haben binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung an uns. Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Bitte legen Sie der Sendung eine Kopie der Rechnung sowie Ihre Kontodaten bei, damit wir Ihnen den Kaufpreis zurück erstatten können.
Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken.

Wird die Ware über eine bloße Funktionsüberprüfung hinaus genutzt, können dadurch entstehende Wertminderungen in Abzug gebracht werden. Ausgeschlossen von der Rücksendung sind Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir können bei der Rückabwicklung eines Vertrages nur Ware in der Originalverpackung mit vollständigem Zubehör zurücknehmen. Alle gelieferten Gegenstände müssen zurückgegeben werden.

 
7. Gewährleistung
7.1. Die Gewährleistungsrechte eines Käufers der Kaufmann ist und für den der Kaufvertrag zum Betreiben seines Handelsgewerbes gehört, setzen voraus, dass der Käufer seinen nach §§ 337, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügenobliegenheiten fristgerecht und ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2. Der Käufer der nicht Kaufmann ist, hat uns offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen und die betroffenen Partien nach Art und Anzahl genau zu bezeichnen, andernfalls verliert er seine Gewährleistungsrechte wegen solcher Mängel .

7.3. Ist die gelieferte Ware mangelhaft sind wir verpflichtet, Waren gleicher Sorte nachzuliefern oder das Recht der Nachbesserung zu nutzen. Sind Waren gleicher Sorte bei uns nicht oder nicht in ausreichendem Umfang vorrätig, kann der Käufer insoweit die Wandlung erklären; wir können bzgl. der nicht lieferbaren Ware den Rücktritt bzw. den Teilrücktritt erklären. Weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Käufers. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, soweit ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Käufer wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
 
8. Kaufpreisfälligkeit, Zahlungsverzug
8.1. Der Kaufpreis ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sofort rein netto ohne Abzug nach Rechnungsdatum fällig.

8.2. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer den offenen Betrag mit 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, sofern er nicht nachweist, uns sei durch den Zahlungsverzug überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden. Unabhängig von der vorstehenden Regelung hat der Käufer den Kaufpreis jedenfalls mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Eine nachträglich von uns eingeräumte Stundung berührt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung nicht die Verzinsungspflicht.
 
9. Aufrechnung; Zurückbehaltung
9.1. Der Käufer darf gegenüber der Kaufpreisforderung nur aufrechnen, wenn über seine Gegenansprüche Einigkeit besteht oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

9.2. Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf demselben Kaufvertrag beruht, der auch unserer Forderung zugrunde liegt.

9.3. Die Lein Unternehmensgruppe kann Forderungen und Verbindlichkeiten seitens eines Kunden und/oder Lieferanten gegeneinander aufrechnen. Die Lein Unternehmensgruppe kann Forderungen aus Einzelrechnungen als Gesamtforderung betrachten.

9.4. Die Lein Unternehmensgruppe kann Zahlungen des Kunden gegen die Gesamtforderung oder gegen andere bestehenden Forderungen aufrechnen bzw. verbuchen.
10. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt.
10.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware oder Dienstleistung bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung bleibt weiterhin bestehen. Nach Rücknahme der Kaufsache, sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers nach Abzug angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

10.2. Ist der Käufer Kaufmann und gehört der Kaufvertrag zum Betreiben seines Handelsgewerbes, oder ist der Käufer juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen vor.

10.3. Der Käufer ist berechtigt Vorbehaltswaren selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verkaufen. Wir können die Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Der Käufer tritt bereits jetzt an uns alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt,
und Ansprüche aus Versicherungsleistung wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an uns sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Wir werden den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist.

10.4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherungen unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt in unserem Ermessen.

11. Datenspeicherung
11.1. Die im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses anfallenden Daten werden von uns nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetztes gespeichert und erforderlichenfalls verändert.

11.2. Diese Daten werden im Rahmen der Erfüllung des Geschäftszwecks ggf. den für den Kunden zuständigen Handelsvertretern übermittelt.
12. EAN-Strichkodierung
12.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Richtigkeit der auf der Ware möglichen angebrachten EAN-Strichkodierung oder eine andere, zu entsprechende Zwecken angebrachte Codierung nach dem Empfang der Ware unverzüglich durch Stichproben zu überprüfen.

12.2. Unsere Haftung für eine unrichtige oder fehlerhafte Codierung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beschränkt.
13. Erklärung, Schriftform
13.1. Soweit in dieser AGB nichts anderes vorgesehen ist, sind Erklärungen des Käufers ausschließlich an uns zu richten. Gibt er Erklärungen anderen Personen gegenüber ab, z.B. unserem Handelsvertreter, sind diese Erklärungen erst wirksam, wenn sie von uns bestätigt wurden.

13.2. Soweit das Gesetz oder unsere AGB für Erklärungen Schriftlichkeit vorsehen, ist diese Form auch für die Übermittlung durch Telefax, Telegramm oder e-Mail gewahrt.
14. Wechsel des Vertragspartners
Die Lein Unternehmensgruppe ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf eine andere Gesellschaft, insbesondere eine Betriebsgesellschaft, zu übertragen, wenn diese die Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten für die gesamte Vertragslaufzeit hinweg bietet.
15. Freie Mitarbeiter
Freie Mitarbeiter sind Mitarbeiter, die für die Lein Unternehmensgruppe sporadisch eine Dienstleistung erbringen. Sie rechnen ihre erbrachte Leistung per Rechnung ab und sind somit keine fest angestellten Mitarbeiter.

15.1. Freie Mitarbeiter unterliegen einer Geheimhaltungspflicht bezüglich interner Daten auch nach einer Beendigung der Zusammenarbeit.

15.2. Datenschutz, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Insoweit der freie Mitarbeiter in seiner Tätigkeit für die Lein Unternehmensgruppe mit dem erfassen, aufnehmen, speichern, übermitteln, verändern, löschen, nutzen, erheben und/oder sperren von personenbezogenen Daten befasst ist, macht die Lein Unternehmensgruppe den freien Mitarbeiter hiermit auf die Bestimmungen über die Einhaltung des Datenschutzes aufmerksam. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zum verschwiegenen Umgang mit personenbezogenen Daten und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Der freie Mitarbeiter ist verpflichtet, eine Bestätigung abzugeben, dass er nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Daten, insbesondere Kundendaten, privat gespeichert oder zur weiteren Verwendung in seinem Besitz hat. Dies gilt ebenso für zur Verfügung gestelltes Arbeitsmaterial oder Gerätschaften. Dann ist die Lein Unternehmensgruppe  berechtigt, 30 Tage nach Beendigung der Zusammenarbeit eine Vertragsstrafe von EUR 20.000,- mit sofortiger Fälligkeit zu berechnen.

15.3. Durch die Zusammenarbeit mit der Lein Unternehmensgruppe hat der freie Mitarbeiter kein Anrecht auf die Vermittlung oder Empfang von Dienstleistungen.

15.4. Wenn vertraglich keine Kündigungsfristen vereinbart sind, so kann eine Zusammenarbeit jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden.

15.5. Der freie Mitarbeiter ist nicht berechtigt, im Namen der Lein Unternehmensgruppe zu handeln oder Geschäfte abzuschließen. Geschäftsabwicklungen bedingen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
 
15.6. Andere Abmachungen bedürfen der Schriftform.
16. Auslandsberührung, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
16.1 Hat ein Käufer seinen Sitz nicht in Deutschland und gehört er einem Staat an, in welchem das einheitliche UN Kaufrecht (CISG) gilt, ist dieses Recht ergänzend zu den Vereinbarungen im Kaufvertrag und zu unseren AGB anzuwenden. Für andere Käufer mit Sitz im Ausland ist ergänzend zu den Vereinbarungen im Kaufvertrag und in unseren AGB das Recht des durch uns angerufenen
Gerichts anzuwenden. Ansonsten ist der Gerichtsstand immer der Sitz unserer Gesellschaft.

16.2. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz unserer Gesellschaft Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.

16.3. Wenn immer kein geltendes Recht entgegensteht, gilt deutsches Recht.
17. Haftung, Schadenersatz
Die Lein Unternehmensgruppe übernimmt keine Garantie dafür, dass der Server für einen bestimmten Dienst, oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung der Lein Unternehmensgruppe ist die Überspielung der Daten auf den Server. Die Überwachung der Funktion ist in einem gesonderten Software-Pflegevertrag zu vereinbaren. Für Störungen innerhalb des Internets können wir keine Haftung übernehmen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Datenüberspielung verursacht wurden. Sollten Daten an die Lein Unternehmensgruppe - gleich welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Bei Datenverlust verpflichtet sich der Kunde, die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
18. Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
19. Inkrafttreten
Diese AGB treten mit Wirkung vom 01.05.2004 in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden.
20.Versandkosten/Rabattsystem
Der Kunde bekommt bei einem Bestellwert von ab 650€ siehe ein rabatt von 10€ dieses gelten auch für höherwertige Artikel.De Verkäufer behällt sich vor bei Preissteigerungen der Einzelteile diesen Rabatt zu wiederufen.Der Verkäufer ist angehallten dieses Schriftklich Festzuhallten und mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Versandkosten bleiben erhallten bis einem Bestellwert von 998€ darüber hinaus wird der Kunde Informiert das ab einem Bestellwert von 999€ keine Versandkosten und auch 15€ Rabatt erfolgen. Jegliche Preisänderungen sind dem Kunden mitzuteilen. Bei Sonderangeboten gillt nicht das Rabattsystem da die waren schon mehr als 10€ oder 15€ reduziert wurden.Versandkosten fallen somit auch bei 999€ an.


 
 
Lunaire...spielt mit dem Licht.
 
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Titel:
1: Lunaire
2: Tobende Welt
3: Ex-ist
4: Hinter Glas
5: ...mehr als mich
6: Bakterien
7:Rufe
8: Zuflucht
9: Welle
10: Loch im Himmel
 

 
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